Ihr Strafverteidiger in Wels, Oberösterreich – mit Erfahrung und Klartext

Als ehemaliger Strafrichter vertrete ich Sie in Wels, Oberösterreich und österreichweit – mit Durchblick, Strategie und persönlichem Einsatz für Ihre Rechte.

  • Ehemaliger Richter für Strafsachen
  • Strafverteidigung in Wels & ganz Österreich
  • Verlässliche Begleitung vom Verdacht bis zur Entscheidung
Ihr Strafverteidiger in Wels, Oberösterreich – mit Erfahrung und Klartext

Strafverteidigung mit Erfahrung, Klarheit und Verantwortung

Ich vertrete Sie als Strafverteidiger in Wels, Oberösterreich und österreichweit – mit juristischem Sachverstand, strategischem Blick und persönlichem Einsatz.

Warum ich Strafrecht mit Überzeugung vertrete

Nach meiner Zeit als Strafrichter in Wels war für mich klar: Ich möchte Menschen nicht verurteilen, sondern dabei helfen, ihre Rechte zu verteidigen.
Gerade in belastenden Situationen braucht es jemanden, der kühlen Kopf bewahrt, Fakten analysiert und Sie nicht alleinlässt.

Heute setze ich mich als Strafverteidiger dafür ein, dass Verfahren fair ablaufen – und Sie bestmöglich vertreten sind.

Was meine Verteidigung auszeichnet

Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und entwickle mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die nicht auf falschen Hoffnungen basiert – sondern auf Fakten, Erfahrung und Einschätzung der realen Chancen.

Mein Ziel ist es, nicht nur Strafen zu verhindern, sondern auch unnötige Eskalationen im Verfahren zu vermeiden.

Mögliche Themen:

  • Aussageverweigerung & erste polizeiliche Einvernahme
  • Körperverletzung, Raufhandel, gefährliche Drohung
  • Vermögensdelikte wie Betrug, Veruntreuung, Untreue
  • Suchtmitteldelikte (Konsum, Homegrowing, Handel)
  • Sexualdelikte, insbesondere bei Falschbeschuldigungen
  • Verwaltungsstrafen bei Arbeitsrecht & Gewerberecht
  • Einweisung nach § 21 StGB & Maßnahmenvollzug

Als Vollblutstrafverteidiger übernehme ich KEINE Opfervertretungen.

Was Sie in meiner Verteidigung erwartet

Ich bringe juristische Fachkenntnis und Erfahrung aus meiner Zeit als Strafrichter ein. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage, eine klare Strategie und eine Begleitung, die auch in schwierigen Verfahren tragfähig bleibt.

  • Tiefes Verständnis für Verfahrensabläufe

    Als ehemaliger Richter kenne ich die Denkweise von Staatsanwälten und Gerichten – das schafft entscheidende Vorteile.

  • Klartext statt falscher Hoffnungen

    Ich sage Ihnen offen, was möglich ist – und was nicht. So vermeiden wir unnötige Risiken und fokussieren uns auf realistische Ziele.

  • Verteidigung mit Verantwortung

    Ich vertrete Sie mit Nachdruck – aber immer mit dem nötigen Maß an Weitblick, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Jetzt rechtzeitig handeln – bevor es zu spät ist

Je früher Sie im Strafverfahren anwaltliche Unterstützung haben, desto besser können wir Ihre Verteidigung aufbauen.

Ihre Vorteile mit meiner Strafverteidigung

Strafverfahren sind komplex – mit mir an Ihrer Seite profitieren Sie von Erfahrung, Strategie und einem klaren Blick auf das Wesentliche.
In vielen Fällen lassen sich durch frühzeitige Verteidigung unnötige Belastungen, falsche Aussagen und überzogene Strafen vermeiden – oft noch vor der Hauptverhandlung.

Frühzeitig verteidigen – statt später bereuen

Ein Strafverfahren beginnt nicht erst vor Gericht. Ich unterstütze Sie bereits bei den ersten Maßnahmen – bevor es zu spät ist.

Typische Schritte in der Frühphase der Strafverteidigung:

  • Kontaktaufnahme mit Polizei oder Staatsanwaltschaft koordinieren
  • Aussageverweigerung und Verteidigungsstrategie abstimmen
  • Akteneinsicht beantragen und Beweislage analysieren
  • Beweisanträge und Entlastungsmomente vorbereiten
  • Bei Bedarf: Medienarbeit, Besuchserlaubnis, Haftprüfung

Nur wer früh aktiv wird, kann Einfluss auf das Verfahren nehmen – und gravierende Nachteile durch falsche Entscheidungen vermeiden.

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Häufige Fragen zur Strafverteidigung

Ein Strafverfahren wirft viele Fragen auf – hier finden Sie erste Antworten auf häufige Anliegen meiner Mandanten.
  • Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

    So früh wie möglich – idealerweise vor der ersten Aussage bei Polizei oder Behörde. Frühzeitige Beratung verhindert oft unnötige Fehler.

  • Muss ich bei der Polizei aussagen?

    Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein Recht zu schweigen. Ob und wann eine Aussage sinnvoll ist, klären wir anhand der Aktenlage.

  • Was kostet eine Strafverteidigung?

    Die Erstberatung kostet € 250 pro halber Stunde. Danach richtet sich das Honorar nach dem RATG/AHK und dem konkreten Aufwand.

  • Wo vertreten Sie Mandanten?

    Ich verteidige Klienten in Wels, ganz Oberösterreich sowie österreichweit – bei Bedarf auch in U-Haft oder im Maßnahmenvollzug.

  • Kann ich nach einer Verurteilung noch etwas tun?

    Ja – etwa mit Berufung, Strafaufschub, Fußfessel oder bedingter Entlassung. Ich prüfe Ihre Möglichkeiten realistisch und lösungsorientiert.

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