Am Landesgericht Wels war unser Klient wegen Anzünden eines Altpapiercontainers angeklagt, wobei auch ein kleines Gebäude zerstört worden war. Es war ein Schaden von ca. € 60.000,00 entstanden (Sachbeschädigung, § 125 StGB).Den Schaden von ca. € 60.000,00 konnten wir mit dem Geschädigten mit einer geringen einmaligen Abschlagszahlung bereinigen. So eine Vereinbarung gilt rechtlich als VOLLE Schadenswiedergutmachung. Hätte der Geschädigte unserem Angebot nicht zugestimmt, hätte er im Wege von Zivilklage und Exekution sein Geld wohl nie bekommen.Mit dem Strafgericht konnte daher aufgrund des anstehenden Lehrabschlusses des Klienten eine diversionelle Erledigung – also ohne Verurteilung – erreicht werden. Er muss nur Sozialstunden leisten.Dr. Lorenz KirschnerDr. Johannes KirschnerStrafverteidiger
€ 60.000,00 Sachbeschädigung (Feuersbrunst) – Abschlagszahlung und keine Verurteilung erreicht
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