Geld und Gewand bei Untersuchungshaft in der Justizanstalt Wels

Kategorie: Allgemein, Strafrecht
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Dr. Lorenz Kirschner

Dr. Lorenz Kirschner

Rechtsanwalt für Erbrecht
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Das Problem

Ein Angehöriger wurde im Raum Wels verhaftet und befindet sich in Untersuchungshaft?

Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihr Angehöriger in der Justizanstalt Wels (4600 Wels, Hamerlingstraße 1) als Insasse aufgenommen wurde und Geld und Gewand benötigt.

Seit kurzem kann an Insassen/Gefangene Geld für Einkäufe (Zigaretten, etc) nicht mehr bar bei der Torwache einbezahlt werden, sondern nur noch mit Banküberweisung.

Die Lösung für Geld

Empfänger: Justizanstalt Wels

Verwendungszweck: “Name des Gefangenen”

IBAN: AT53 0100 0000 0546 0126 BIC: BUNDATWW

Für die Besuchszeiten in der Justizanstalt Wels hier klicken.

 

Die Lösung für Gewand

Gewand können Sie bei der Torwache abgeben. Wenn schon ein Paket abgegeben wurde, muss der Inhaftierte einen Antrag stellen, sonst werden keine weiteren Kleidungsstücke übernommen.

Gegenstände, in denen unerlaubte Gegenstände verborgen sein könnten, werden nicht übernommen (zB Aluminiumspraydosen und Ähnliches).

Dr. Lorenz Kirschner

Strafverteidiger

Dr. Lorenz Kirschner, Rechtsanwalt für Waffenrecht

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