Notwehrmittel bei Amok und Terror

Kategorie: Strafrecht, Waffenrecht
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Dr. Lorenz Kirschner

Dr. Lorenz Kirschner

Rechtsanwalt für Erbrecht
Dr. Lorenz Kirschner

Das Innenministerium rät bei  Terror, Anschlägen und Amoklauf zu “Flüchten – Verstecken – Verteidigen / Informieren (Notruf)”. Die Verteidigung gegen Terroristen und Amokläufern soll mit “verfügbaren Gegenständen” erfolgen. (http://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=6F6A3849394C304F794A6F3D)
Anmerkung: Es ist nicht die Rede von “Waffen” sondern von “Gegenständen”, weil nach der bisherigen Rechtsprechung die abstrakte Gefahr eines Anschlages oder Amoklaufes nicht die Ausstellung eines Waffenpasses rechtfertigt.
Update 20.8.2020: Die tollen Verhaltenstipps sind nicht mehr abrufbar.
Dr. Lorenz Kirschner

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