Untersuchungshaft, Besuche und Gesprächsaufsicht in der Justizanstalt Wels

Kategorie: Strafrecht
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Dr. Lorenz Kirschner

Dr. Lorenz Kirschner

Rechtsanwalt für Erbrecht
Dr. Lorenz Kirschner

Ein Angehöriger wurde verhaftet und befindet sich noch in polizeilichem Gewahrsam (maximal 48 Stunden) oder schon in Untersuchungshaft?

Zugang zum Verhafteten durch Strafverteidiger

Es ist oft so, dass zu Beginn nur Strafverteidiger direkten Zugang zum Festgenommenen erhalten. So können auch wichtige Angelegenheiten (was muss bezahlt werden, Firma oder Schule verständigen, etc.) geregelt werden. Als Rechtsanwalt kann ich für Sie auch abklären, ob und wann Sie als Tochter, Bruder oder Elternteil Besuchskontakt zum Verhafteten erhalten. Dies funktioniert vor allem kurz nach der Festnahme nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt.

Warum Besuche oft scheitern

Viele Angehörige gehen zur Justizanstalt, werden dann auf das Landesgericht geschickt, erhalten dort aber keinen sogenannten “Besucherschein”. Dies kann entweder daran liegen, dass Verdunkelungsgefahr angenommen wird, aber auch nur daran, dass Besuche von Angehörigen nur mit Gesprächsaufsicht (Sprechaufsicht) zugelassen werden, aber für Ihre Sprache (Türkisch, Arabisch, etc.) kein Rechtspraktikant da ist, bzw. eben nur ein vorher bestimmter Termin möglich ist. Im einzelnen sollte aber im Stadium der Untersuchungshaft ohnehin mit dem Verteidiger abgeklärt werden, wer den inhaftierten Beschuldigten besucht.

Besuchszeiten für Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene

Der Besuch von Untersuchungshäftlingen ist zweimal wöchentlich möglich.

Der Besuch von Strafgefangenen ist einmal wöchentlich möglich.

Besuchszeiten in der Justizanstalt Wels

Im Allgemeinen gelten in der Justizanstalt Wels folgende Regeln:

Besuchszeiten, wenn nur mit Sprechaufsicht erlaubt:

Montag und Mittwoch von 9:00 bis 15:00 Uhr

Besuchszeiten, wenn keine Sprechaufsicht angeordnet wurde:

Montag von 9:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag von 12:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 15:00 Uhr
Samstag von 8:30 bis 11:00 Uhr

Hinweis zur Abholung des Besucherscheins

Achten Sie darauf, dass sie am besten schon am vormittag den Besucherschein am Landesgericht holen. Der letzte Einlass in der Justizanstalt erfolgt eine halbe Stunde vor Ende der Besuchszeit!

Geldüberweisung an Inhaftierte

Wie Sie Geld an einen Angehörigen in der Justizanstalt Wels überweisen können, erfahren Sie hier.

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