In einem oberösterreichischem Bezirk hat eine Bezirkshauptmannschaft kurz vor Sylvester bei mehreren Feuerwerkshändlern pyrotechnische Artikel beschlagnahmt. Dies mit dem Argument, die Artikel seien nicht richtig gekennzeichnet.Mehrere dieser Händler wandten sich an mich, um hiergegen Beschwerde einzureichen. Es geht nämlich weniger um den Wert der beschlagnahmten Artikel (Raketen, Böller, Hummeln, Vulkane, etc.) als um die drohenden Strafen von bis zu mehreren tausend Euro.In einem der ersten Verfahren hat das Landesverwaltungsgericht nunmehr meiner Beschwerde in mehreren Punkten stattgegeben und den bekämpften Beschlagnahmebescheid aufgehoben. Dies, nachdem der von mir als Zeuge beantragte Großhändler dem Gericht unter Veranschaulichung der entsprechenden ÖNORM klarmachen konnte, dass die fachgerechte Kennzeichnung eingehalten worden ist. Dr. Lorenz Kirschner Strafverteidiger
Beschlagnahmung von Pyrotechnik – Erfolgreiche Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht
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