Der OGH hat entschieden, dass die bisherige Praxis, dass nur die Staatsanwaltschaft den Gutachtensauftrag eines Sachverständigen im Ermittlungsverfahren lenken durfte, rechtswidrig war. Künftig müssen Beschuldigte und deren Verteidiger im gleichen Ausmaß wie die Staatsanwaltschaft Gelegenheit haben, Sachverständige zu befragen und vor allem bei “informellen Besprechungsterminen” zwischen Staatsanwalt und Sachverständigen anwesend zu sein und hiervon vorab informiert zu werden.Dr. Johannes Kirschner
Ermittlungsverfahren nicht mehr einseitig
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