Bereits der Anbau von Cannabispflanzen kann § 28 Abs. 1 SMG erfüllen

Kategorie: Strafrecht
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Dr. Lorenz Kirschner

Dr. Lorenz Kirschner

Rechtsanwalt für Erbrecht
Dr. Lorenz Kirschner

Das vom Vorsatz auf Inverkehrsetzung getragene Anpflanzen von Cannabispflanzen zum Zweck der Gewinnung einer die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge Suchtgift erfüllt bereits den Tatbestand des § 28 Abs 1 zweiter Satz SMG.Entscheidung hier klicken.Dr. Johannes Kirschner

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