Sind fremdhändige Testamente ungültig?

Kategorie: Erbrecht
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Dr. Lorenz Kirschner

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Rechtsanwalt für Erbrecht
Dr. Lorenz Kirschner

Nach der aktuellen medialen Berichterstattung (unter anderem hier) zu einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes sind die Unterschriften von Testamentszeugen – und damit das Testament! – ungültig, wenn sie auf einem gesonderten Blatt erfolgen.Richtig ist daran nur, dass der OGH ausführte: “Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn die Testamentszeugen nicht auf dem Blatt (oder den Blättern) mit dem Text der letztwilligen Verfügung, also ‘auf der Urkunde selbst’ unterschrieben haben. Die Anbringung der Unterschriften auf einem zusätzlichen losen und leeren Blatt reicht für die Erfüllung der Formvorschrift nicht aus.“Die verkürzende Berichterstattung verursacht Verunsicherung. Denn das Urteil des OGH betrifft nur Testamente, die nicht vollständig eigenhändig geschrieben wurden, also zB mittels Computer, Schreibmaschine oder nicht vom Erblasser geschrieben wurden. Zudem stellte der OGH klar, dass es auf die Platzverhältnisse auf der Urkunde ankommt: Im aktuellen Fall wäre nämlich noch Platz für die Zeugenunterschriften gewesen, dennoch wurden diese auf einem gesonderten Zettel geleistet.Bei den in der Kanzlei Dr. Kirschner errichteten Testamente wurden vorsorglich seit jeher die Unterschriften der Testamentszeugen ausschließlich auf der Urkunde und nicht auf einem gesonderten Blatt erfasst. Dr. Lorenz Kirschner

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