In dieser Entscheidung sprach der VwGH aus, dass auch bei vorliegen einer psychischen Krankheit, nicht automatisch der FS entzogen werden darf. Insbesondere wurden hier keinerlei Feststellungen zur Auswirkung der Krankheit auf das Verhalten der Lenkerin im Straßenverkehr getroffen. Enscheidung hier klicken.
Psychische Krankheit muss nicht automatisch FS-Entzug heißen
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