Psychische Krankheit muss nicht automatisch FS-Entzug heißen

Kategorie: Führerscheinrecht
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Dr. Lorenz Kirschner

Dr. Lorenz Kirschner

Rechtsanwalt für Erbrecht
Dr. Lorenz Kirschner

In dieser Entscheidung sprach der VwGH aus, dass auch bei vorliegen einer psychischen Krankheit, nicht automatisch der FS entzogen werden darf. Insbesondere wurden hier keinerlei Feststellungen zur Auswirkung der Krankheit auf das Verhalten der Lenkerin im Straßenverkehr getroffen. Enscheidung hier klicken.

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