Honorare & Erstberatung
Sie sollen wissen, worauf Sie sich verlassen können. Deshalb ist mein Honorar klar geregelt – mit kostenloser Erstberatung im Erbrecht und fairen Sätzen im Strafrecht.
Erbrecht – Erstberatung
Für Ihre ersten Fragen & eine ehrliche Einschätzung.
Viele Probleme sind entweder gar keine – oder auch für einen Rechtsanwalt nicht lösbar. In der Erstberatung klären wir gemeinsam, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht.KostenlosErste 30 Minunten€250Ab der zweiten halben StundeStrafrecht – Erstberatung
Schnelle Ersteinschätzung in dringenden oder sensiblen Strafsachen.
Die Erstberatung verpflichtet nicht zur Mandatsübernahme.€25030 Minuten
Honorar bei Mandatsübernahme
Was kostet ein Verfahren?
Das Honorar richtet sich im Wesentlichen nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) und den AHK (Allgemeine Honorarkriterien).
Darin sieht der Gesetzgeber vor, dass anwaltliche Leistungen pro begonnenen 10 Minuten, begonnener halben Stunden oder pro begonnenen Stunden verrechnet wird.
Ich verrechne nach diesen Vorgaben – zusätzlich Aktenstudium, Recherchen, Weg- und Wartezeiten pro begonnener halber Stunde.
Vorab wird ein Kostenvorschuss vereinbart, abhängig vom Verfahrensumfang. Ein seriöser Kostenvoranschlag ist nur nach Ersteinschätzung möglich.
Zahlungsinformationen
Bankverbindung
IBAN: AT843477000005799580
Kanzlei Dr. Lorenz Kirschner
