Honorare & Erstberatung

Sie sollen wissen, worauf Sie sich verlassen können. Deshalb ist mein Honorar klar geregelt – mit kostenloser Erstberatung im Erbrecht und fairen Sätzen im Strafrecht.

  • Erbrecht – Erstberatung

    Für Ihre ersten Fragen & eine ehrliche Einschätzung.

    Viele Probleme sind entweder gar keine – oder auch für einen Rechtsanwalt nicht lösbar. In der Erstberatung klären wir gemeinsam, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht.

    KostenlosErste 30 Minunten
    250Ab der zweiten halben Stunde
  • Strafrecht – Erstberatung

    Schnelle Ersteinschätzung in dringenden oder sensiblen Strafsachen.

    Die Erstberatung verpflichtet nicht zur Mandatsübernahme.

    25030 Minuten

Honorar bei Mandatsübernahme

Was kostet ein Verfahren?

Das Honorar richtet sich im Wesentlichen nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) und den AHK (Allgemeine Honorarkriterien).

Darin sieht der Gesetzgeber vor, dass anwaltliche Leistungen pro begonnenen 10 Minuten, begonnener halben Stunden oder pro begonnenen Stunden verrechnet wird.

Ich verrechne nach diesen Vorgaben – zusätzlich Aktenstudium, Recherchen, Weg- und Wartezeiten pro begonnener halber Stunde.

Vorab wird ein Kostenvorschuss vereinbart, abhängig vom Verfahrensumfang. Ein seriöser Kostenvoranschlag ist nur nach Ersteinschätzung möglich.

Zahlungsinformationen

Bankverbindung
IBAN: AT843477000005799580
Kanzlei Dr. Lorenz Kirschner

Klären Sie jetzt, ob eine anwaltliche Vertretung für Sie sinnvoll ist.

Erstberatung anfragen

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Surferlebnis zu verbessern und die ordnungsgemäße Funktion der Website sicherzustellen. Durch die weitere Nutzung dieser Seite bestätigen und akzeptieren Sie unsere Verwendung von Cookies.

Alle akzeptieren Nur erforderliche akzeptieren